Ablauf

Die Schritte bis zur Therapie und anschließender Kostenrückerstattung

1. Fachärztliche Verordnung einholen
Sie benötigen eine Verordnung von einem Facharzt/einer Fachärztin und auf der Verordnung sollte vermerkt sein:
- die Diagnose
- Art der Therapie (logopädische Therapie)
- die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten
- Vermerk des Hausbesuches sofern dieser notwendig ist
(z.B.: 10x logopädische Therapie à 60 Minuten + Hausbesuch)
2. Verordnung chefärtzlich bewilligen lassen
Die Verordnung müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen. Dies ist die Voraussetzung, dass zu einem gewissen Teil eine Kostenrückerstattung der Krankenkasse stattfindet!
3. Terminvereinbarung
Nehmen Sie nun mit mir telefonisch Kontakt auf: 0670/4089575
4. Erstgespräch – 1. Einheit
Es findet ein ausführliches Erstgespräch und Diagnostik statt. Hier werden gemeinsame Ziele vereinbart, um den Gesundheitszustand zu verbessern oder um Fähigkeiten so gut wie möglich aufrecht zu erhalten.
Bitte halten Sie relevante Vorbefunde bereit.
5. 9 Einheiten Logopädie
Ich bin Wahllogopädin aller Kassen. Die Begleichung der Kosten erfolgt im Anschluss des Termins in bar.
6. Rückerstattung
Nach der 10. Einheiten oder bei Beendigung des Therapieblocks erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie dann gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Sie erhalten somit einen Teil der Kosten rückerstattet. Eine private Zusatzversicherung übernimmt einen weiteren Teil der Kosten.

Die Schritte bis zur Therapie und anschließender Kostenrückerstattung

1. Fachärztliche Verordnung einholen
Sie benötigen eine Verordnung von einem Facharzt/einer Fachärztin und auf der Verordnung sollte vermerkt sein:
- die Diagnose
- Art der Therapie (logopädische Therapie)
- die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten
- Vermerk des Hausbesuches sofern dieser notwendig ist
(z.B.: 10x logopädische Therapie à 60 Minuten + Hausbesuch)
2. Verordnung chefärtzlich bewilligen lassen
Die Verordnung müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen. Dies ist die Voraussetzung, dass zu einem gewissen Teil eine Kostenrückerstattung der Krankenkasse stattfindet!
3. Terminvereinbarung
Nehmen Sie nun mit mir telefonisch Kontakt auf.
4. Erstgespräch – 1. Einheit
Es findet ein ausführliches Erstgespräch und Diagnostik statt. Hier werden gemeinsame Ziele vereinbart, um den Gesundheitszustand zu verbessern oder um Fähigkeiten so gut wie möglich aufrecht zu erhalten.
Bitte halten Sie relevante Vorbefunde bereit.
5. 9 Einheiten Logopädie
Ich bin Wahllogopädin aller Kassen. Die Begleichung der Kosten erfolgt im Anschluss des Termins in bar.
6. Rückerstattung
Nach der 10. Einheiten oder bei Beendigung des Therapieblocks erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie dann gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Sie erhalten somit einen Teil der Kosten rückerstattet. Eine private Zusatzversicherung übernimmt einen weiteren Teil der Kosten.

Kosten

60 Minuten €90

45 Minuten €70

Hausbesuchspauschale

je nach Entfernung €10–€20

Absagemodus:

Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, bitte ich Sie diesen schnellstmöglich per Anruf oder SMS abzusagen. Ein Termin kann bis zu 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt. Diese Kosten können leider nicht vom Krankenversicherungsträger rückerstattet werden.

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